Beleuchtung / Reflektoren werden in Schweden durch die Verfassung des schwedischen Verkehrsamtes (2010: 144) und die Verkehrsordnung (1998: 1276) geregelt. Bei Dunkelheit muss das Fahrrad mit weißem oder gelbem Licht vorne und rotem Licht hinten ausgestattet sein, zusätzlich müssen weiße Reflektoren vorne, rote Reflektoren hinten und orange-gelbe oder weiße Reflektoren vorhanden sein an den Seiten. Blinklichter dürfen hinten verwendet werden mindestens 200 Blitze pro Minute ist jedoch bei Straßenfahrt gesetzlich verboten, vorne zu fahren. Es ist gesetzlich verboten, andere Farben in Ihrer Beleuchtung zu verwenden.

Die meisten Fahrräder haben auch Reflektoren in den Pedalen. Beim Treten bewegen sich die Tretreflexe in einer charakteristischen Weise, die es erleichtert, den zu sehenden Verkehrsteilnehmer als Radfahrer zu erkennen. Einige Radfahrer entscheiden sich auch für einen Reflektor Warnstock, Warnweste und Reflexe an den Armen.

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